Kann man vom Goldwaschen leben oder gar reich werden?

Finanziell eher nicht. Wenn sich Goldwäscher hierzulande richtig ins Zeug legen, können zwei bis drei Gramm am Tag zusammen kommen. Eine gute Stelle, professionelle Ausrüstung und viel Schaufelarbeit vorrausgesetzt. Wahrscheinlicher sind Funde zwischen 10 bis 100 Milligramm am Tag.

1 Gramm Gold (99,99er Feingold) entsprechen beim derzeitigen Tageskurs 82,32 EUR (05.01.2025). Dabei handelt es sich um den Preis für das fertige Produkt in Barren- oder Münzform, nicht aber für Naturgold. Goldwäscher:innen tauschen höchstens ihr Gold gegen Gold aus andern Regionen um die eigene Sammlung zu erweitern, oder lassen sich einzigartige Schmuckstücke daraus anfertigen. Selbstgewaschenes Naturgold ist einfach zu wertig um es an eine Schmelze zu verkaufen.

Um es auf den Punkt zu bringen, Goldwaschen ist ein Hobby wie Bergsteigen, Wandern, Angeln, Stricken oder Briefmarken sammeln. Aber wir finden, Goldwaschen hat das gewisse Etwas. Etwas exklusives. Wer kann schon von sich behaupten Gold gewaschen zu haben? Geschweige denn dieses als Hobby auszuüben? In Deutschland???

Wenn in einem Gespräch die Frage auftaucht, ob es Deutschland überhaupt Gold gibt und man daraufhin ein Röhrchen mit echtem, selbst gewaschenem Gold zückt, hat man den Wow-Effekt auf seiner Seite!

Reich macht es also nicht. Aber glücklich!

 

 

Goldwaschen und die Umwelt

Wir, sowie die meisten anderen Goldwäscher:innen im deutschsprachigen Raum arbeiten sauber. Das heißt:
Kein Quecksilber, keine Cyanidlauge, keine anderen Chemikalien! Allein durch Wasser und den richtigen Techniken wird das Gold vom Sand getrennt. Zudem verlöre Naturgold massiv an Wert für Sammler und Juwelier:innen, wenn es mittels Quecksilber extrahiert, oder eingeschmolzen würde.

 

 

Gesetzliche Bestimmungen, Natur und Gewässerschutz

Darf ich in ganz Deutschland Gold waschen?

Im Grunde genommen ja, wenn:
- ich nicht in Naturschutzgebieten und Fischschongebieten wasche!

- ich mich an die individuellen Gesetzmäßigkeiten des Bundeslandes halte.

- ich mit Handgeräten (Schaufel, Pfanne, kleine Rinne mit Eimer oder Gießkanne, Lenzpumpe wenn erlaubt oder geduldet) wasche.

- nicht ohne Erlaubnis des Eigentümers/Pächters/Vereins an einem Gewässer wasche.

- keine Veränderungen während des Goldwaschens einrichte oder hinterlasse, die für andere Menschen eine Gefahr darstellen.

- keine nachhaltigen Veränderungen am Bach/Flussbett vornehme oder den Strömungsverlauf ändere.

- keine Pflanzen, Büsche und Bäume entferne.

Selbsverständlich hinterlassen Goldwäscher:innen keinen Müll in der Natur!

 

Wir Goldsucher:innen leiten das Recht des Schürfens aus dem Begriff "Gemeingebrauch" ab. Dieses rechtliche Konstrukt besteht seit der Zeit der Römer und bedeutet schlichtweg das Gegenteil des Eigentums- beziehungsweise Besitzrechtes. Es bedeutet das Recht einer "Vielzahl von Menschen zur Benutzung solcher Sachen, die der Nutzung durch die Öffentlichkeit dienen..." Der Begriff "Gemeingebrauch" ist also ziemlich vage, findet sich dennoch in etlichen Gesetzen wieder. Wir können daraus ableiten, dass das Goldwaschen am öffentlichen Gut "Fluss" gestattet ist. Wir sind ja nicht die Eigentümer des Gewässers, sondern nutzen lediglich dieses öffentliche Gut als Bürger. Das Bundes-Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sagt hierzu: "Jede Person darf oberirdische Gewässer in einer Weise und in einem Umfang benutzen, wie dies nach Landesrecht als Gemeingebrauch zulässig ist..." (§25 Bundes-WHG).